Immobilienverrentung · Neu-Ulm · Schwaben

Immobilienverrentung
Neu-Ulm

Die Immobilienverrentung in Neu-Ulm bietet Eigentümern neue Perspektiven, um das im Eigenheim gebundene Kapital zu liquidieren. Angesichts der Lage als Große Kreisstadt im bayerischen Regierungsbezirk Schwaben, direkt gegenüber Ulm, nutzen viele Immobilieneigentümer ihre Objekte, um finanzielle Freiräume zu schaffen, ohne ihr vertrautes Zuhause verlassen zu müssen. Diese Möglichkeit ist besonders relevant in einem Doppelzentrum, das sowohl städtische als auch ländliche Wohnformen bietet und eine hohe Lebensqualität verspricht.

Die Verrentung ermöglicht es, von den aktuellen Immobilienwerten zu profitieren, während man weiterhin in den eigenen vier Wänden lebt, sei es in städtischen oder eher ländlich geprägten Gemeindeteilen Neu-Ulms.

Gerhard Hahn — Geschäftsführer FREITAG® Immobilien GmbH
Immobilienverrentung Neu-Ulm · Ihr Ansprechpartner

Gerhard Hahn berät Eigentümer in Neu-Ulm

Geschäftsführer der FREITAG® Beteiligungsgesellschaft mbH

Jede Beratung beginnt mit nüchternen Zahlen und nicht mit einem Versprechen: Was ist Ihre Immobilie wert, was ist Ihr Wohnenbleiben wert, was bleibt für Sie übrig? Gerhard Hahn führt diese Gespräche seit über drei Jahrzehnten selbst — kein Callcenter, kein wechselnder Ansprechpartner.

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Markt vor Ort

Was Immobilien in Neu-Ulm wert sind

Der Immobilienmarkt in Neu-Ulm zeigt robuste Werte, die eine Verrentung attraktiv machen. Mit einem durchschnittlichen Hauspreis von rund 4.850 Euro pro Quadratmeter und Wohnungspreisen von etwa 4.650 Euro pro Quadratmeter liegt hier signifikantes Kapital gebunden. Die aktuellen Bodenrichtwerte belaufen sich auf 650 Euro pro Quadratmeter. Dies ermöglicht Eigentümern, substanzielle Auszahlungen zu erhalten. Die Mietpreise liegen bei durchschnittlich 12,90 Euro pro Quadratmeter und unterstreichen die Attraktivität der Lage für verschiedene Verrentungsmodelle.

Datenstand: 2026-05-04. Durchschnittswerte, kein Gutachten.

Marktquelle: Immobilienmarkt Neu-Ulm

Für wen

Wann es in Neu-Ulm passt

Die Immobilienverrentung in Neu-Ulm eignet sich für Eigentümer, die Liquidität benötigen, ohne ihre vertraute Immobilie aufgeben zu wollen. Dies betrifft oft Senioren, die ihren Ruhestand finanziell absichern oder größere Ausgaben tätigen möchten. Angesichts der Einwohnerzahl von etwa 60.000 Personen bietet Neu-Ulm eine beträchtliche Anzahl potenzieller Kandidaten, die ihr Vermögen im Eigenheim nutzen möchten.

Neu-Ulm im Überblick

Einwohner (2023-12-31)
61.780
Stadtfläche
80,99 km²
Höhenlage
474 m

Ortsdaten: Wikidata. Lageprofil: Quelle zu Neu-Ulm

Rechenbeispiel

Beispiel: Haus mit 130 m² in Neu-Ulm

Geschätzter Wert
630.500 €
Jährlicher Mietwert als Rechengrundlage
20.124 €

Unverbindliche Modellannahme, kein konkretes Objekt: 130 m² × örtlicher durchschnittlicher Hauspreis beziehungsweise 130 m² × Monatsmiete × 12. Quelle und Datenstand stehen im Marktabschnitt. Der Jahresmietwert ist weder eine Rentenzahlung noch der Kapitalwert eines Wohnrechts. Dafür müssen Alter, Vertragslaufzeit, Rechte, Kosten und die Bewertung des konkreten Hauses gesondert berücksichtigt werden.

Welche Auszahlung in Neu-Ulm möglich ist, hängt auch davon ab, ob Sie Wohnrecht, Nießbrauch oder Rückanmietung vereinbaren. Zum unverbindlichen Rechner

Verkaufen und bleiben

Haus verkaufen und wohnen bleiben in Neu-Ulm

Wer in Neu-Ulm sein Haus verkaufen und trotzdem darin wohnen bleiben möchte, hat drei Wege: ein lebenslanges Wohnrecht, einen Nießbrauch oder den Verkauf mit Rückanmietung. Bei einem durchschnittlichen Hauspreis von rund 4.850 € je Quadratmeter in Neu-Ulm mindert ein eingetragenes Recht den Kaufpreis, sichert aber das Bleiben im eigenen Zuhause. Beim Nießbrauch dürfen Sie zusätzlich vermieten, beim Wohnrecht nur selbst nutzen, bei der Rückanmietung zahlen Sie Miete und erhalten dafür einen höheren Kaufpreis.

Rechte und Absicherung

Wohnrecht und Nießbrauch sind unterschiedliche Rechte. Rentenzahlungen können über eine Reallast gesichert werden. Welche Rechte eingetragen werden, ihr Rang im Grundbuch und die Verteilung der Kosten müssen im notariellen Vertrag ausdrücklich geregelt werden. Eine Eintragung ersetzt nicht die Prüfung des Erwerbers und des Vertrags.

Fragen zur Immobilienverrentung in Neu-Ulm

Welche Immobilienverrentungsmodelle sind in Neu-Ulm relevant?

In Neu-Ulm sind vor allem Nießbrauch, Wohnrecht, Rückanmietung (Sale-and-rent-back) und der Teilverkauf gängige Modelle. Bei Nießbrauch und Wohnrecht bleiben Sie im Objekt. Die Rückanmietung beinhaltet einen Verkauf mit anschließender Miete. Der Teilverkauf ermöglicht den Verkauf eines Anteils Ihrer Immobilie, während Sie weiterhin darin wohnen.

Wie beeinflussen die hohen Immobilienpreise in Neu-Ulm die Verrentung?

Die hohen Immobilienpreise in Neu-Ulm, mit durchschnittlich 4.850 Euro pro Quadratmeter für Häuser und 4.650 Euro pro Quadratmeter für Wohnungen, wirken sich positiv auf die mögliche Auszahlung aus. Je höher der Wert Ihrer Immobilie ist, desto mehr Kapital können Sie durch eine Verrentung freisetzen, was in einem wirtschaftlich starken Doppelzentrum von Vorteil ist.

Ist eine Leibrente für Immobilien in Neu-Ulm eine Option?

Die Leibrente ist eine weitere Form der Immobilienverrentung in Neu-Ulm, bei der Sie eine monatliche Zahlung erhalten. Sie ist eine spezifische Ausgestaltung des Nießbrauchs oder Wohnrechts, bei der die Gegenleistung nicht als Einmalzahlung, sondern als regelmäßige Rentenzahlung erfolgt. Die Entscheidung hängt von Ihren individuellen finanziellen Zielen und der gewünschten Absicherung ab.

Kann ich mein Eigenheim in einem der ländlichen Gemeindeteile Neu-Ulms verrenten?

Ja, auch Immobilien in den eher ländlich gebliebenen Gemeindeteilen von Neu-Ulm eignen sich für eine Verrentung. Der Wert richtet sich nach den individuellen Gegebenheiten und dem aktuellen Bodenrichtwert von 650 Euro pro Quadratmeter. Die Modelle wie Nießbrauch oder Wohnrecht sind unabhängig vom genauen Standort innerhalb des Landkreises Neu-Ulm anwendbar und bieten Flexibilität.

Geht ein Verkauf mit Nießbrauch auch in Neu-Ulm?

Ja. Auch in Neu-Ulm kann beim Verkauf ein Nießbrauch für die Verkäufer im Grundbuch vereinbart werden. Er erlaubt die eigene Nutzung und grundsätzlich die Vermietung. Wer laufende Kosten und größere Reparaturen trägt, regelt der notarielle Vertrag.

Ist ein Teilverkauf in Neu-Ulm eine Alternative?

Ja. Beim Teilverkauf in Neu-Ulm verkaufen Sie nur einen Anteil Ihrer Immobilie und bleiben Miteigentümer mit Wohnrecht. Sie erhalten sofort Kapital, ohne das gesamte Haus abzugeben. Ob Teilverkauf, Nießbrauch oder Rückanmietung in Neu-Ulm besser passt, prüfen wir im persönlichen Gespräch.

Kann ich mein Haus in Neu-Ulm verkaufen und darin wohnen bleiben?

Ja, über ein eingetragenes Wohnrecht, einen Nießbrauch oder eine Rückanmietung. Beim Wohnrecht und Nießbrauch ist das Bleiben dinglich gesichert, bei der Rückanmietung über einen Mietvertrag. Welche Variante in Neu-Ulm passt, hängt von Alter, Kapitalbedarf und Objekt ab.

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Ihr Ansprechpartner

Spezialisiert auf Immobilienverrentung

Verrentung ist Vertrauenssache — und eine der anspruchsvollsten Disziplinen am Immobilienmarkt. Wir begleiten Eigentümer in ganz Bayern diskret durch jeden Schritt: von der realistischen Wertermittlung über die individuelle Strukturierung von Nießbrauch, Wohnrecht oder Leibrente bis zur sicheren notariellen Abwicklung.

Klare Prozesse, nachvollziehbare Beratung und passende Käufer aus unserem Netzwerk — für eine Lösung, die wirtschaftlich tragfähig ist und sich für Sie persönlich richtig anfühlt.

Michael Freitag
Gründer der FREITAG® Immobilien GmbH
Über 15 Jahre Erfahrung in Bayern & Umland
Persönliches Gespräch
— Verrentungsrechner

Wie viel bringt Ihre Immobilienverrentung?

Berechnen Sie in 30 Sekunden Ihre voraussichtliche Einmalzahlung bzw. monatliche Leibrente bei Nießbrauch, Wohnrecht oder Leibrente — auf Basis des aktuellen BMF-Vervielfältigers nach §14 BewG.

Eingaben
Ergebnis
Vervielfältiger (§14 BewG)12.505
Kapitalwert Wohnrecht / Nießbrauch375.144 €
Restlebenserwartung (statistisch)14.9 Jahre
Einmalzahlung an Sie374.856 €
Lebenslang mietfreier Wohnvorteil2.500 € / Monat
Unverbindliche Schätzung. Vervielfältiger nach §14 BewG / aktueller BMF-Tabelle; Lebenserwartung nach Sterbetafel 2020/22 (DESTATIS). Tatsächliches Angebot abhängig von Lage, Zustand, Mietwert-Gutachten und Investor. Wir erstellen Ihnen kostenfrei eine geprüfte Berechnung.