KI-generiertNießbrauch
Sie übertragen das Eigentum, behalten aber das umfassende Nutzungsrecht. Selbst bewohnen oder vermieten bleibt möglich, die Erträge stehen Ihnen zu. Das Recht wird im Grundbuch an erster Stelle eingetragen.
Wenn Sie auch bei einem späteren Umzug über die Nutzung Ihrer Immobilie entscheiden möchten.
- Nutzung
- Neben dem eigenen Wohnen kann auch eine Vermietung möglich bleiben. Der Umfang wird im Vertrag festgelegt.
- Kosten
- Instandhaltung, größere Reparaturen und laufende Lasten müssen zwischen Ihnen und dem Käufer eindeutig verteilt werden.
- Grundbuch
- Rang und Umfang des Nießbrauchs sind vor dem Verkauf zu prüfen, insbesondere bei bestehenden Darlehen.







