Die Immobilienverrentung in Rosenheim bietet Eigentümern eine flexible Lösung, um gebundenes Kapital aus ihrer Immobilie freizusetzen, ohne dabei ihr Zuhause aufgeben zu müssen. Angesichts der attraktiven Lage im Alpenvorland am Zusammenfluss von Mangfall und Inn sowie der Bedeutung Rosenheims als Verkehrsknotenpunkt ist die Nachfrage nach Wohnraum hoch, was Ihre Immobilie zu einem wertvollen Vermögenswert macht. Diese Finanzierungsform ermöglicht es, die hohe Lebensqualität in Oberbayern weiterhin zu genießen.
Ob in der drittgrößten Stadt Oberbayerns mit ihren rund 65.000 Einwohnern oder im umliegenden Inntal, das Alpenvorland und die Nähe zu Chiemgau, Chiemgauer Alpen und Mangfallgebirge machen Rosenheim zu einem begehrten Wohnort. Mit einer Verrentung bleiben Sie in Ihrem vertrauten Umfeld, während Sie gleichzeitig finanzielle Freiheit gewinnen.

Geschäftsführer der FREITAG® Beteiligungsgesellschaft mbH
Jede Beratung beginnt mit nüchternen Zahlen und nicht mit einem Versprechen: Was ist Ihre Immobilie wert, was ist Ihr Wohnenbleiben wert, was bleibt für Sie übrig? Gerhard Hahn führt diese Gespräche seit über drei Jahrzehnten selbst — kein Callcenter, kein wechselnder Ansprechpartner.
Der Immobilienmarkt in Rosenheim zeigt sich robust. Hauspreise liegen bei durchschnittlich etwa 6.650 Euro pro Quadratmeter, während Wohnungen circa 5.850 Euro pro Quadratmeter erzielen. Die Miete liegt bei 15,80 Euro pro Quadratmeter. Ein durchschnittlicher Bodenrichtwert von 1.250 Euro pro Quadratmeter unterstreicht die Wertigkeit von Grundstücken in Rosenheim. Diese Zahlen verdeutlichen das Potenzial einer Immobilienverrentung in der Region. Eigentümer können mit einer Verrentung signifikantes Kapital freisetzen und dabei vom hohen Wert ihrer Immobilie profitieren.
Datenstand: 2026-05-04. Durchschnittswerte, kein Gutachten.
Marktquelle: Immobilienmarkt Rosenheim
Die Immobilienverrentung in Rosenheim richtet sich an Eigentümer, die im wohlverdienten Ruhestand zusätzliche finanzielle Mittel benötigen, ohne ihren Lebensstandard zu ändern. Ebenso profitieren Eigentümer, die größere Investitionen planen oder ihren Erben frühzeitig finanzielle Sicherheit bieten möchten. Personen, die in Rosenheim bleiben und die Annehmlichkeiten der Stadt und ihrer Umgebung weiter genießen wollen, finden hier eine passende Lösung.
Ortsdaten: Wikidata. Lageprofil: Quelle zu Rosenheim
Unverbindliche Modellannahme, kein konkretes Objekt: 130 m² × örtlicher durchschnittlicher Hauspreis beziehungsweise 130 m² × Monatsmiete × 12. Quelle und Datenstand stehen im Marktabschnitt. Der Jahresmietwert ist weder eine Rentenzahlung noch der Kapitalwert eines Wohnrechts. Dafür müssen Alter, Vertragslaufzeit, Rechte, Kosten und die Bewertung des konkreten Hauses gesondert berücksichtigt werden.
Welche Auszahlung in Rosenheim möglich ist, hängt auch davon ab, ob Sie Wohnrecht, Nießbrauch oder Rückanmietung vereinbaren. Zum unverbindlichen Rechner
Wer in Rosenheim sein Haus verkaufen und trotzdem darin wohnen bleiben möchte, hat drei Wege: ein lebenslanges Wohnrecht, einen Nießbrauch oder den Verkauf mit Rückanmietung. Bei einem durchschnittlichen Hauspreis von rund 6.650 € je Quadratmeter in Rosenheim mindert ein eingetragenes Recht den Kaufpreis, sichert aber das Bleiben im eigenen Zuhause. Beim Nießbrauch dürfen Sie zusätzlich vermieten, beim Wohnrecht nur selbst nutzen, bei der Rückanmietung zahlen Sie Miete und erhalten dafür einen höheren Kaufpreis.
Wohnrecht und Nießbrauch sind unterschiedliche Rechte. Rentenzahlungen können über eine Reallast gesichert werden. Welche Rechte eingetragen werden, ihr Rang im Grundbuch und die Verteilung der Kosten müssen im notariellen Vertrag ausdrücklich geregelt werden. Eine Eintragung ersetzt nicht die Prüfung des Erwerbers und des Vertrags.
Beim Nießbrauch behalten Sie das umfassende Nutzungsrecht an Ihrer Immobilie in Rosenheim. Sie können das Haus oder die Wohnung weiter bewohnen oder vermieten. Dies sichert Ihnen ein lebenslanges Wohnrecht und die Möglichkeit zur Einnahmenerzielung, während Sie im Gegenzug eine Einmalzahlung oder eine regelmäßige Rente erhalten.
Ein Wohnrecht ist spezifischer als Nießbrauch. Es sichert Ihnen das Recht zu, Ihre Immobilie in Rosenheim persönlich zu bewohnen. Sie können die Immobilie nicht vermieten. Dies bietet ebenfalls Sicherheit, fokussiert sich aber ausschließlich auf das eigene Wohnen, nicht auf die darüber hinausgehende Nutzung.
Beim Sale-and-rent-back-Modell verkaufen Sie Ihre Immobilie in Rosenheim vollständig an einen Investor und mieten diese anschließend zurück. Dies generiert sofort Liquidität, während Sie weiterhin in Ihrem vertrauten Zuhause wohnen können. Die Mietzahlungen sind im Voraus vertraglich geregelt, was Planbarkeit schafft.
Bei einem Teilverkauf in Rosenheim veräußern Sie einen Anteil und bleiben Miteigentümer des restlichen Anteils. Eine Beteiligung an steigenden oder fallenden Immobilienwerten betrifft diesen verbleibenden Anteil. Nutzungsentgelt, Instandhaltung und Kosten eines späteren Verkaufs können das wirtschaftliche Ergebnis erheblich beeinflussen und müssen im Vertrag geprüft werden.
Die Leibrente ist eine Form der Immobilienverrentung, bei der Sie Ihre Immobilie gegen eine lebenslange monatliche Zahlung an den Käufer abtreten. Sie behalten dabei oft ein Wohnrecht. Für Eigentümer in Rosenheim kann dies eine Option sein, wenn langfristige, planbare Einnahmen ohne Mietzahlungen gewünscht sind.
Ja, über ein eingetragenes Wohnrecht, einen Nießbrauch oder eine Rückanmietung. Beim Wohnrecht und Nießbrauch ist das Bleiben dinglich gesichert, bei der Rückanmietung über einen Mietvertrag. Welche Variante in Rosenheim passt, hängt von Alter, Kapitalbedarf und Objekt ab.

Verrentung ist Vertrauenssache — und eine der anspruchsvollsten Disziplinen am Immobilienmarkt. Wir begleiten Eigentümer in ganz Bayern diskret durch jeden Schritt: von der realistischen Wertermittlung über die individuelle Strukturierung von Nießbrauch, Wohnrecht oder Leibrente bis zur sicheren notariellen Abwicklung.
Klare Prozesse, nachvollziehbare Beratung und passende Käufer aus unserem Netzwerk — für eine Lösung, die wirtschaftlich tragfähig ist und sich für Sie persönlich richtig anfühlt.
Berechnen Sie in 30 Sekunden Ihre voraussichtliche Einmalzahlung bzw. monatliche Leibrente bei Nießbrauch, Wohnrecht oder Leibrente — auf Basis des aktuellen BMF-Vervielfältigers nach §14 BewG.